Die Drachengarde gibt sich im Sinne eines erfolgreichen und in der Tradition der Drachengarde dennoch familiären Miteinanders in dem Online-Spiel Goodgame Empire die folgenden Regeln.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Regeln gelten für alle Mitglieder der Drachengarde. Sie gelten für alle Mitglieder gleichermaßen, unabhängig von Rang, Dauer der Mitgliedschaft oder sonstigen subjektiven Merkmalen.
§ 2 Zuständigkeiten
(1) Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln obliegt dem Innenminister der Drachengarde. Sofern ein Mitglied der Drachengarde von der Nichteinhaltung dieser Regeln Kenntnis erlangt, ist umgehend der Innenminister zu informieren. (2) Konsequenzen aus der Nichteinhaltung dieser Regeln werden durch die Führungsriege (Anführer, Stellvertreter, Generäle ) im Gremium beschlossen. Näheres zu den Konsequenzen und zur Beschlussfassung regeln die §§ 15 und 16.
§ 3 Loyalität zur Drachengarde
(1) Die Mitglieder der Drachengarde sind zu absoluter Loyalität gegenüber der Drachengarde verpflichtet. (2) Die Weitergabe von Allianzinterna ist verboten.
§ 4 Achtung der AGB
(1) Die Mitglieder der Drachengarde achten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Goodgame Studios (GGS) und halten sie ein. (2) Den Mitgliedern der Drachengarde ist es insbesondere verboten, die Zugangsdaten zu ihrem Spiel-Account an andere Personen weiterzugeben. (3) Gleiches gilt für den Zugang zum Drachengarde-Forum und zu anderen Kommunikationsplattformen, die von der Drachengarde genutzt werden.
§ 5 Respektvoller Umgang untereinander
(1) Der Umgang in der Drachengarde soll von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Achtung geprägt sein. (2) Gleiches gilt für den Umgang mit Außenstehenden, insbesondere BND-, NAP- oder Verbundpartnern der Drachengarde.
§ 6 Aktivität im Spiel
(1) Jedes Mitglied der Drachengarde hat täglich mindestens einmal online zu kommen und aktiv am Allianzgeschehen teilzunehmen. (2) Als aktive Teilnahme am Allianzgeschehen gelten insbesondere 1. die Teilnahme am Allianzchat 2. die Kenntnisnahme und Beachtung von Rundmails 3. die Kenntnisnahme und Beachtung von Allianz-Ankündigungen sowie 4. die Kenntnisnahme und Beachtung von Themen an der Allianz-Pinnwand (3) Abwesenheiten von mehr als drei Tagen sind im Voraus, ansonsten zum frühest möglichen Zeitpunkt, im Drachengarde-Forum (§ 7) mitzuteilen. In Ausnahmefällen kann eine Private Nachricht an ein Mitglied der Führungsriege ausreichend sein.
§ 7 Das Drachengarde-Forum
(1) Das Allianzforum (http://drachengarde.xobor.de/) ist die Basis für den Erfolg der Drachengarde. Aus diesem Grund hat sich jedes Mitglied der Drachengarde mit dem Forum vertraut zu machen und regelmäßig aktiv am Forum teilzunehmen. (2) Als aktive Teilnahme am Allianzforum gelten insbesondere 1. die Kenntnisnahme und Beachtung wichtiger Themen und Beiträge 2. die Teilnahme an Diskussionen 3. die Teilnahme an Abstimmungen sowie 4. die Mitteilung von Abwesenheiten (vgl. § 6 Absatz 3)
§ 8 Skype und TeamSpeak3
(1) Als weitere Kommunikationsmittel neben den in § 6 Absatz 2 genannten und dem Drachengarde-Forum werden von der Drachengarde die Plattformen „Skype“ und „TeamSpeak3“ genutzt. (2) Die Nutzung von Skype und TeamSpeak3 durch die Mitglieder der Drachengarde ist freiwillig. Im Sinne einer optimalen Kommunikation und eines optimalen persönlichen Kontakts der Mitglieder sollte jedes Mitglied TeamSpeak3 nutzen. (3) Die zur Nutzung von TeamSpeak3 erforderliche Serveradresse sowie das Server-Passwort können bei den Mitgliedern der Führungsriege erfragt werden. Die erforderliche Zuweisung von Rechten im TeamSpeak3 erfolgt bei der erstmaligen Nutzung durch ein Mitglied der Führungsriege. (4) Einmal wöchentlich findet auf TeamSpeak3 eine Drachengarde-Sitzung statt, zu der alle Mitglieder der Drachengarde eingeladen sind und Zugang haben. Auf dieser Sitzung wird über aktuelle Themen der Allianz informiert und ggf. diskutiert. Ein Protokoll zu der Sitzung wird im Drachengarde-Forum veröffentlicht.
§ 9 Spielerische Entwicklung
(1) Die Mitglieder der Drachengarde haben stets aktiv daran zu arbeiten, sich im Spiel weiter zu entwickeln. (2) Als spielerische Weiterentwicklung gelten insbesondere 1. die Steigerung des Spielerlevels 2. der optimale Ausbau der Burgen und Außenposten 3. die Eroberung und der Ausbau von Nahrungs-Außenposten 4. die Eroberung von Rohstoffdörfern, insbesondere Nahrungsdörfern (3) Um eine bestmögliche Entwicklung der einzelnen Mitglieder zu erreichen unterstützen sich die Mitglieder der Drachengarde gegenseitig, insbesondere durch Rohstofflieferungen sowie durch die Erteilung von Ratschlägen und die Weitergabe von Informationen. Die Aufgaben einzelner Amtsträger (z.B. Innenminister, Entwicklungsminister) bleiben unberührt.
§ 10 Militärische Stärke
(1) Die Mitglieder der Drachengarde sind dazu verpflichtet, aktiv an der Fortentwicklung ihrer militärischen Stärke zu arbeiten. (2) Militärische Stärke unterscheidet sich in die Bereiche Defensiv- und Offensivstärke. (3) Defensivstärke im Sinne dieser Regeln bedeutet die Beachtung und Umsetzung der aktuellen Verteidigungsstrategien, die durch den Verteidigungsminister ausgearbeitet und bekanntgemacht werden. Jedes Mitglied sollte in der Lage sein, seine Burgen und Außenposten gegen feindliche Angriffe verteidigen zu können. (4) Offensivstärke bedeutet die Aufstellung von Angriffstruppen im Rahmen der Möglichkeiten, die die jeweilige Nahrungsproduktion nach Beachtung von Absatz 3 bietet.
§ 11 Militärische Zusammenarbeit
(1) Alle Mitglieder sind zu militärischer Zusammenarbeit verpflichtet. (2) Militärische Zusammenarbeit umfasst die Bereiche Verteidigungsunterstützung und die Teilnahme an gemeinsamen Angriffsaktionen der Allianz. (3) Bei Angriffen auf Mitglieder der Drachengarde haben die übrigen Mitglieder gemeinschaftlich eine optimale Verteidigung des betroffenen Mitglieds sicherzustellen. Im Falle eines groß angelegten Angriffes auf die Drachengarde bzw. bei zeitgleichen Angriffen auf mehrere Mitglieder der Drachengarde wird die Verteidigung durch den Verteidigungsminister organisiert und koordiniert. Seinen Anweisungen ist jederzeit unbedingt Folge zu leisten. (4) Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an gemeinsam geplanten Angriffen der Drachengarde zu beteiligen. Sie haben auch bei der Planung der Angriffe mitzuwirken. Den Anweisungen der Kriegsmarschalle ist jederzeit unbedingt Folge zu leisten.
§ 12 Gold und Ausrüstung
(1) Um die Einhaltung der §§ 9 bis 11 sicherstellen zu können haben die Mitglieder der Drachengarde darauf zu achten, stets ausreichende Goldreserven zur Verfügung zu haben sowie eine bestmögliche Ausrüstung ihrer Burgvogte und Feldherren zu erreichen. (2) Zu diesem Zweck sollen insbesondere Raubritterburgen und Türme in Eis-, Wüsten- und Vulkanwelt geplündert werden.
§ 13 Handelsmetropolen, Hauptstädte und Königstürme
(1) Unbeschadet von § 10 Absatz 3 und § 11 haben die Mitglieder der Drachengarde ihren Beitrag zur Sicherung sogenannter „Landmarken“ (Handelsmetropolen, Hauptstädte und Königstürme) der Allianz zu leisten. (2) Die Verteidigung dieser Landmarken wird durch den Verteidigungsminister geplant. Sie ist jederzeit sicherzustellen. (3) Zum Ausbau der Handelsmetropolen und Hauptstädte soll jedes Mitglied durch die Lieferung von Rohstoffen im Rahmen seiner Möglichkeiten beitragen. Die eigene spielerische Entwicklung im Sinne von § 9 hat jedoch in der Regel Vorrang.
§ 14 Kampfverhalten der Drachengarde
(1) Die Mitglieder der Drachengarde greifen nicht zu mehreren gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander einen Spieler an. (2) Die Mitglieder der Drachengarde nehmen grundsätzlich keine Angriffe auf wesentlich kleinere Spieler vor. Als wesentlich kleiner gelten Spieler ab einem Level-Unterschied von 10. Dies gilt nicht, wenn es sich aufgrund des hohen Ehre-Wertes dieses Spielers dennoch um einen ehrenhaften Kampf handelt. (3) Nachtangriffe stellen einen legitimen taktischen Vorteil dar. Den Mitgliedern der Drachengarde steht es frei, diesen Vorteil zu nutzen. (4) Rohstoffdörfer werden nicht als Eigentum des Spielers betrachtet, der sie besitzt. Die Eroberung von Rohstoffdörfern durch Spieler der Drachengarde ist im Sinne des Spiels und legitim. (5) Die in den Absätzen 1 und 2 getroffenen Regelungen gelten nicht 1. im Kriegsfalle oder wenn sich der Spieler gegenüber Mitgliedern der Drachengarde entgegen der in diesen Absätzen getroffenen Regeln verhalten hat. 2. wenn der Spieler die Drachengarde oder einzelne ihrer Mitglieder beleidigt, herausfordert oder provoziert. 3. wenn es um die Eroberung von Außenposten oder Rohstoffdörfern für Mitglieder der Drachengarde oder deren Wings geht. (6) Schattensöldner werden in der Drachengarde generell nicht eingesetzt !
§ 15 Verstöße gegen diese Vorschriften
(1) Die Nichteinhaltung dieser Regeln wird von der Führungsriege durch Mehrheitsbeschluss geahndet (vgl. § 2 Absatz 2). (2) Bei erstmaligem Verstoß wird das betroffene Mitglied in der Regel zunächst abgemahnt. Die Führungsriege kann im Einzelfall anders entscheiden. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, gegen welche Regel verstoßen wurde und ob es sich um einen schweren oder einen minderschweren Fall handelt. (3) Als Strafe können je nach Schwere des Verstoßes 1. Degradierungen 2. die zwangsweise Abgabe von Rohstoffdörfern oder Außenposten 3. dauerhafter Ausschluss aus der Drachengarde verhängt werden. (4) Je nach Schwere des Verstoßes kann zusätzlich zum Ausschluss aus der Drachengarde beschlossen werden, dass dem Betroffenen Außenposten oder Rohstoffdörfer abgenommen werden.
§ 16 Verfahrensvorschriften
(1) Beschlüsse nach § 2 Absatz 2 können durch Abstimmung im Führungsriege-Bereich des Drachengarde-Forums oder durch mündliche Abstimmung über TeamSpeak3 gefasst werden. (2) Bei Abstimmungen im Führungsriege-Bereich des Drachengarde-Forums ist vom Ersteller der Abstimmung eine angemessene Zeit für die Abstimmung zu veranschlagen. Diese soll in der Regel nicht kürzer als 2 Tage sein. (3) Bei Abstimmungen über TeamSpeak3 müssen mindestens 2/3 der Führungsriege anwesend sein.